27. Aug 2009 |
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JA...Ein upgrade von SPL auf einen Jar-Fcl PPL(A) ist möglich. Jedoch muss die Erweiterung in 3 Schritten durchführen werden. Schritt 1: SPL Lizenz zu PPL(N) Für die Umschreibung der Lizenz werden 7 Flugstunden auf Flugzeugen unter 750 kg gefordert. Voraussetzungen * Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
* Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste - Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort
Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 80 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern. * Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde) Praktische Ausbildung * 7 Flugstunden (10 Starts und Landungen mit und 10 Starts und Landungen ohne Fluglehrer (Solo))
Weist ein Bewerber besondere Vorkenntnisse in einem oder mehreren Sachgebieten der nach JAR-FCL 1, 2 oder 4 geforderten theoretischen Ausbildung nach, kann er auf Antrag von der zuständigen Stelle gemäß § 22 LuftVZO von diesem/diesen Sachgebiet(en) ganz oder teilweise befreit werden.
Schritt 2: PPL(N) 2T Berechtigung Zur praktischen Ausbildung der 2T Berechtigung gehören 5 Flugstunden, 10 Starts und Landungen mit und 10 Starts und Landungen ohne Fluglehrer. Die praktische Prüfung wird von der zuständigen Landesbehörde abgenommen.
Schritt 3: PPL(N) Lizenz zu Jar-Fcl PPL(A) Hierbei muss man die "CVFR" Ausbildung absolvieren. Zum "CVFR" Artikel geht es hier. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 01. September 2009 um 13:40 Uhr |



