27.
Aug
2009
Kann ich einen SPL (de) in einen Jar-Fcl PPL(A) upgraden? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Michael Strecker   

JA...

Ein upgrade von SPL auf einen Jar-Fcl PPL(A) ist möglich. Jedoch muss die Erweiterung in 3 Schritten durchführen werden.

 

Schritt 1: SPL Lizenz zu PPL(N)

Für die Umschreibung der Lizenz werden 7 Flugstunden auf Flugzeugen unter 750 kg gefordert.

Voraussetzungen

* Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
* Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
* 2 Passbilder
* Erklärung über schwebende Strafverfahren
* Polizeiliches Führungszeugnis mit Direktübersendung an die Behörde
* Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg


Im Laufe der Ausbildung werden normalerweise folgenden Unterlagen benötigt:

* Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste - Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort
* ein Flugfunkzeugnis (BZF)
* Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung


Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 80 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern.

* Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
* Navigation
* Meteorologie
* Luftrecht
* Menschliches Leistungsvermögen
* Verhalten in besonderen Fällen

Praktische Ausbildung

* 7 Flugstunden (10 Starts und Landungen mit und 10 Starts und Landungen ohne Fluglehrer (Solo))
* anflug eines kontrollierten Flugplatzes
* Einweisung in den Instrumentenflug mit Funknavigation


Erleichterung

Für Inhaber anderer Fluglizenzen oder bei Abschluss der Schulung innerhalb von 4 Monaten ergeben sich die folgenden Erleichterungen:


* Inhaber einer Ultraleicht Lizenz (Dreiachs ULs) benötigen 7 Flugstunden, 10 Starts mit und 10 Starts ohne Lehrer, sowie einen An- und Abflug zu einem kontrollierten Flugplatz.
* 1. DV LuftPersV § 13


Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung

Weist ein Bewerber besondere Vorkenntnisse in einem oder mehreren Sachgebieten der nach JAR-FCL 1, 2 oder 4 geforderten theoretischen Ausbildung nach, kann er auf Antrag von der zuständigen Stelle gemäß § 22 LuftVZO von diesem/diesen Sachgebiet(en) ganz oder teilweise befreit werden.

 

Schritt 2: PPL(N) 2T Berechtigung

Zur praktischen Ausbildung der 2T Berechtigung gehören 5 Flugstunden, 10 Starts und Landungen mit und 10 Starts und Landungen ohne Fluglehrer.

Die praktische Prüfung wird von der zuständigen Landesbehörde abgenommen.

 

Schritt 3: PPL(N) Lizenz zu Jar-Fcl PPL(A)

Hierbei muss man die "CVFR" Ausbildung absolvieren. Zum "CVFR" Artikel geht es hier.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 01. September 2009 um 13:40 Uhr
 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren